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Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom Verfahrensgang römisch eins. Der Ehemann der Beschwerdeführerin stellte am Mit Bescheid des Bundesasylamtes wurde im Spruchpunkt I der Antrag des Ehemannes der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz abgewiesen. Es wurde ihm der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt. Mit Bescheid des Bundesasylamtes wurde im Spruchpunkt römisch eins der Antrag des Ehemannes der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz abgewiesen. Es liegt im gegenständlichen Fall ein Familienverfahren vor. Die Beschwerdeführerin wurde am selben Tag bei der Polizeiinspektion Traiskirchen EASt niederschriftlich im Rahmen einer Erstbefragung einvernommen. Sie gab an, dass ihr Ehemann in Österreich den Status eines Asylberechtigten erlangt habe und sie denselben Schutz beantrage. In der Folge wurde die Beschwerdeführerin am Dort gab sie an, dass sie nur deshalb den Iran verlassen habe, weil ihr Ehemann ausgereist sei.
Afghanistan Hilfe: Frauenhaus in Kabul bietet Zuflucht für Zwangsverheiratete
Als Fluchtgrund nannte die Beschwerdeführerin Probleme mit der Familie ihres Onkels. Nach dem Tod des Vaters hätten sie und ihre Schwester mit den Cousins verheiratet werden sollen. Ihre Mutter sei daher mit der Familie in den Iran geflüchtet. Da die Abschiebung nach Afghanistan drohte, habe ihre Familie in das sichere Europa reisen wollen, um ein neues Leben aufzubauen. In Afghanistan drohe ihr die Zwangsverheiratung. In der Einvernahme vor dem Bundesasylamt am Sie habe Probleme im Heimatland und im Iran mit dem Onkel väterlicherseits gehabt. Dieser habe sie mit einem seiner Söhne verheiraten wollen. Da sie nicht die traditionelle Kleidung getragen habe, habe der Cousin sie in der Öffentlichkeit geschlagen, mit einem Messer bedroht und mit dem Tod gedroht. Sie sei mit blauen Flecken im Gesicht nach Hause gekommen. Für den Fall, dass sie sich nicht füge, habe der Onkel gedroht, sie zum Selbstmord zu bringen. Die Beschwerdeführerin habe in Österreich im März traditionell geheiratet. Ihr Ehemann habe eine andere sunnitische Glaubensrichtung und gehöre einem anderen Volksstamm Paschtune an, eine solche Verbindung wäre in Afghanistan nicht gestattet.
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| Kabul Frauenhaus: Schutz und Hilfe für zwangsverheiratete Frauen | Frauenhäuser und wichtige Hilfsangebote für Frauen und Mädchen, die geschlechtsspezifische Gewalt überlebt haben, sind in Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban drastisch reduziert worden. Frauen und Mädchen, die dringend Unterstützung und einen sichere Unterkunft benötigen, wurden praktisch sich selbst überlassen. |
Frauenunterstützung in Afghanistan: Einrichtung für Zwangsehen in Kabul
Frauenhäuser und wichtige Hilfsangebote für Frauen und Mädchen, die geschlechtsspezifische Gewalt überlebt haben, sind in Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban drastisch reduziert worden. Frauen und Mädchen, die dringend Unterstützung und einen sichere Unterkunft benötigen, wurden praktisch sich selbst überlassen. Das zeigt eine neue Recherche von Amnesty International. In 26 Interviews berichteten Überlebende und Frauenschutz-Einrichtungen Amnesty International, dass die Taliban Schutzräume geschlossen und Gefangene aus dem Gefängnis entlassen haben, darunter viele, die wegen geschlechtsspezifischer Gewalt verurteilt wurden. Es ist unbegreiflich, dass die Taliban im ganzen Land Gefängnistüren geöffnet haben, ohne an die Risiken zu denken, die verurteilte Täter für die Frauen und Mädchen darstellen, die ihre Opfer waren, und für diejenigen, die sich für die Überlebenden einsetzen. Die internationale Gemeinschaft muss die Taliban auffordern, ihre Verpflichtungen gegenüber Frauen und Mädchen einzuhalten, insbesondere gegenüber denjenigen, die geschlechtsspezifische Gewalt überlebt haben oder von ihr bedroht sind.
Kabul Frauenhaus: Schutz und Hilfe für zwangsverheiratete Frauen
Die Schutzunterkünfte für Mädchen und Frauen gibt es meist nur in der Hauptstadt. Die Häuser werden fast alle von internationalen Hilfsorganisationen geleitet. Doch die Angst vor Übergriffen, Anschlägen oder Schikanen der Behörden wächst. Auch die Frage nach der Zukunft dieser Häuser ist offen. Wer finanziert sie, wenn der Westen sich aus Afghanistan zurückzieht? Und was geschieht, wenn die Taliban an der Regierung in Kabul beteiligt werden? Konservativen Politikern in Kabul sind die Frauenhäuser ein Dorn im Auge. Im August letzten Jahres startete der Talkshowmoderator Nasto Naderi eine Kampagne gegen die Schutzunterkünfte und brachte eine Reihe gefälschter Berichte. Sie legten nahe, dass die Häuser von Ausländern kontrolliert würden, um Afghaninnen zur Prostitution zu zwingen. Seit über zwei Jahren arbeitet eine Regierungskommission an einer Reform der Häuser. Im Februar schlug sie radikale Änderungen vor, die das Aus für die 17 registrierten Häuser bedeute hätte. Nach einem Aufschrei der internationalen Gemeinschaft wurde vieles wieder zurückgenommen.