Aktiengesellschaft schweiz
Die Aktiengesellschaft AG ist die häufigste Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf. OR - Die Aktiengesellschaft hat als Kapitalgesellschaft in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand. Sie gilt als typische Unternehmensform von Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf. Sie eignet sich für fast alle Arten gewinnorientierter Unternehmen. Die Aktiengesellschaft AG ist in der Schweiz mit über ' Unternehmen die am häufigsten gewählte Rechtsform bei den Kapitalgesellschaften. Ihre Beliebtheit hat sie den Vorteilen bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen, zu verdanken Quelle: Statistik der Unternehmensstruktur STATENT Stand der Daten: Die Aktiengesellschaft AG ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit juristische Person. Jeder Firmenname kann neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt Angaben zu den Personen oder der Natur des Unternehmens oder auch Fantasiebezeichnungen enthalten, sofern diese der Wahrheit entsprechen, keine Täuschungen verursachen können und keinem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen Art.
Aktiengesellschaft Schweiz: Rechtliche Grundlagen
Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister gilt eine AG als entstanden — vorher existiert sie als einfache Gesellschaft mit deren Haftungsbedingungen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Gründung sind im Obligationenrecht Art. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft fallen für die Ausfertigung der Urkunde samt Statuten je nach Komplexität und Aufwand des Notars ungefähr Franken an Kosten an. Für die Eintragung im Handelsregister fallen sodann noch Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister SR Die Organe der AG sind die Generalversammlung GV , der Verwaltungsrat VR und die Revisionsstelle. Anders als beispielsweise in Deutschland Vorstand ist die Geschäftsführung bzw. Hingegen können freiwillig weitere fakultative Organe ernannt werden, z. Die Generalversammlung GV , vergleichbar mit der Hauptversammlung , ist das höchste Organ der Aktiengesellschaft und besteht aus allen Aktionären. Die GV kann:. Die gesetzlichen Bestimmungen zur GV sind in OR — geregelt. Eine Besonderheit des schweizerischen Aktienrechts ist z.
| Erfolgreiche Strategien für AGs in der Schweiz | Zur Gründung einer Aktiengesellschaft reicht ein Gründeraktionär aus. Der Gründeraktionär kann eine natürliche oder juristische Person sein. |
| Die Rolle der Aktiengesellschaft in der schweizerischen Wirtschaft | Die Aktiengesellschaft AG ist die häufigste Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf. |
| Steuerliche Aspekte von Aktiengesellschaften in der Schweiz | Die gesetzlichen Grundlagen über die Aktiengesellschaft werden im Obligationenrecht OR in den Artikeln bis behandelt. Die Zahl der Aktiengesellschaften ist weiter zunehmend — per 1. |
Erfolgreiche Strategien für AGs in der Schweiz
Zur Gründung einer Aktiengesellschaft reicht ein Gründeraktionär aus. Der Gründeraktionär kann eine natürliche oder juristische Person sein. Es besteht die Möglichkeit, bei der Gründung die Mitwirkung einer Treuhandgesellschaft als Gründungsperson Gründer in Anspruch zu nehmen. Nach der Gründung steht dieses Kapital der Gesellschaft wieder zur freien Verfügung. Der fehlende Teil des Aktienkapitals muss als 'nicht einbezahltes Aktienkapital' bilanziert werden, wobei dies nur bei Namenaktien möglich ist. Inhaberaktien müssen vollumfänglich liberiert werden. Bezüglich der Übertragung unterscheidet man zwei Arten von Aktien: Die Namenaktie und die Inhaberaktie. Die Namenaktie lautet auf den Namen des Aktionärs. Die Übertragung erfolgt durch die Übergabe des indossierten Aktientitels. Gibt die Gesellschaft Namenaktien aus, kennt nur die Gesellschaft deren Eigentümer, da diese im Aktienbuch registriert sind. Das Gegenstück, die Inhaberaktie, ist als Inhaberpapier durch blosse Übergabe übertragbar. Der Inhaber ist gleichzeitig Eigentümer der Aktie und der Gesellschaft unbekannt.
Die Rolle der Aktiengesellschaft in der schweizerischen Wirtschaft
Zum Beispiel muss der Zusatz AG im Firmennamen zwingend angegeben werden, oder der Firmenname darf nicht rein beschreibend sein und auch keine Ortsbezeichnungen enthalten, die nicht dem Sitz der Gesellschaft entsprechen vergl. Anleitung und Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Bildung und Prüfung von Firmen und Namen vom 1. April Bei einer AG unterscheiden die Steuerbehörden zwischen Privatem und Geschäft. Die AG ist eine juristische Person und wird wie jede andere Person separat besteuert. Dies ist ein Nachteil für die Aktionäre: Wenn die Gesellschaft Gewinn macht, zahlt sie Steuern auf den Gewinn. Wenn sie aus diesem Gewinn zusätzlich eine Dividende an die Aktionäre zahlt, müssen diese die Dividende als Einkommen versteuern. Dies wird als Doppelbesteuerung bezeichnet. Auch das Aktienkapital wird doppelt besteuert: Auf das Aktienkapital muss die Gesellschaft Kapitalsteuer zahlen, während die Aktien als Privatvermögen des Aktionärs deklariert werden müssen. Dank der Unternehmenssteuerreform II werden die Nachteile der Doppelbesteuerung gemildert.