Abgekürzter vertragsweg


Der Kläger ist Eigentümer einer Wohnung. Die Rechnungsbeträge machte der Kläger als Werbungskosten geltend. Das FA lehnte im Hinblick auf den Nichtanwendungserlass die Anerkennung der beantragten Werbungskosten ab. Das FG hat der Klage stattgegeben. Da die Mutter die Beträge vom Kläger nicht zurückgefordert hat, wurden ihm diese zugewendet. Es kommt folglich nicht darauf an, ob und inwieweit sich das jeweilige Vertragsverhältnis als Bargeschäft des täglichen Lebens darstellt. Die Argumentation des BMF ist im Ergebnis nicht überzeugend, denn es ist wirtschaftlich betrachtet ohne Unterschied, ob die Mutter dem Kläger das Geld erst schenkt oder sie ihm das Geld durch die Überweisung an die Handwerker zuwendet. Dies gilt insbesondere, weil es ansonsten nach Auffassung des Senats eine Frage der steuerlichen Vorbildung und des dadurch beeinflussten Sachvortrags ist, ob Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Der BFH hat bereits mit Urteil vom Auf die vorgenannte Entscheidung hat das BMF mit einem Nichtanwendungserlass vom Demnach soll der abgekürzte Vertragsweg nur dann anzuerkennen sein, wenn es sich um Bargeschäfte des täglichen Lebens handelt. abgekürzter vertragsweg

Abgekürzter Vertragsweg: Effizienz und Risiken

In beiden Fällen handelt der Dritte nicht für eigene Rechnung, sondern für Rechnung des Stpfl. Bei Kreditverbindlichkeiten und Dauerschuldverhältnissen führt eine Abkürzung des Vertragswegs dagegen nicht zu abziehbaren Aufwendungen des Stpfl. BMF vom 7. Daher können Schuldzinsen, die ein Ehegatte auf seine Darlehensverbindlichkeit zahlt, vom anderen Ehegatten auch dann nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Darlehensbeträge zur Anschaffung von WG zur Einkünfteerzielung verwendet wurden BFH Urteil vom Bezahlt hingegen der andere Ehegatte die Zinsen aus eigenen Mitteln, bilden sie bei ihm abziehbare Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Nehmen Ehegatten gemeinsam ein gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzierung eines WG auf, das nur einem von ihnen gehört und von diesem zur Einkünfteerzielung genutzt wird, sind die Schuldzinsen in vollem Umfang bei den Einkünften des Eigentümer-Ehegatten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar BFH Urteil vom 2.

Abkürzung des Vertragswegs in der Praxis Der Kläger ist Eigentümer einer Wohnung. Die Rechnungsbeträge machte der Kläger als Werbungskosten geltend.
Vorteile eines abgekürzten Vertragswegs Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, können sie als so genannter Drittaufwand nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen Drittaufwendungen vor, wenn ein Dritter sie trägt und das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften genutzt wird.

Abkürzung des Vertragswegs in der Praxis

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, können sie als so genannter Drittaufwand nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen Drittaufwendungen vor, wenn ein Dritter sie trägt und das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften genutzt wird. Aufwendungen eines Dritten können jedoch bei einer sogenannten Abkürzung des Zahlungsweges als Aufwendungen des Steuerpflichtigen gewertet werden. Dabei bedeutet die Abkürzung des Zahlungswegs die Zuwendung eines Geldbetrages an den Steuerpflichtigen, indem der Zuwendende im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen dessen Schuld tilgt, anstatt ihm den Geldbetrag unmittelbar zu geben. Dies liegt vor, wenn der Dritte auf Rechnung des Steuerpflichtigen den Geldbetrag an die Gläubiger zahlt. Wird hingegen vom Dritten auf eigenen Namen ein Vertrag abgeschlossen und die Zahlung geleistet abgekürzter Vertragsweg , so kann der Steuerpflichtige nur dann die Aufwendungen abziehen, wenn es sich um ein Geschäft des täglichen Lebens handelt.

Vorteile eines abgekürzten Vertragswegs

Ein späterer Ausgleich ist zwischen den Ehegatten nicht vereinbart und wird wegen der gemeinsamen Wirtschaftsführung auch nicht geleistet. In diesem Fall wird der Drittaufwand steuerlich anerkannt. Die Ehefrau kann deshalb die entsprechenden Reparaturkosten als Werbungskosten bei ihren Vermietungseinkünften abziehen, obwohl sie den Aufwand nicht selbst getragen hat. Die Begründung sieht die Rechtsprechung in dem Gedanken der Abkürzung des Zahlungswegs: Der Ehemann hätte der Ehefrau zuerst den Geldbetrag schenken können, z. Die steuerliche Anerkennung des Drittaufwands bei Abkürzung des Zahlungsweges soll den Ehegatten diesen umständlichen Zahlungsweg ersparen. Gleiches würde auch gelten, wenn im Beispielsfall die Beteiligten nicht verheiratet oder nicht verwandt sind. Sie müssen auch keine nahestehenden Personen sein. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt Drittaufwand vor, wenn ein Dritter sie trägt und das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften genutzt wird.