> Behandlungen mit Muskelrelaxans sind frühestens ab 2 Wochen NACH Erhalt einer COVID-Impfung oder spätestens bis 2 Wochen VOR einer COVID-Impfung möglich.
Geldstrafe (kann bis zu einem Monatsnettogehalt sein); 3 Punkte in Flensburg; Anordnung einer MPU (ab 1,6 Promille sicher, bei niedrigeren Werten möglich).